Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit 
zusammenhängende Dienstleistungen

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Dina & Nico Koch GbR gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Dina & Nico Koch GbR (nachfolgend auch kurz: DxN) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von DxN hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist 

Dina & Nico Koch GbR
vertreten durch
Nico Koch & Dina Koch
Hüttenberg 2 in 37581 Bad Gandersheim
Telefon: +49 173 6603356
Email: hello@dinaundnico.de
Web: www.dinaundnico.com

Steuernummer 35/232/31509.
USt-IdNr DE344358225

2. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für DxN bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von DxN durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber DxN ohne vorhergehendes Angebot von DxN stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Vertrages oder eines Angebots akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Preise, Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung in Höhe von 50 % berechnet. DxN bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von DxN und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von DxN initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

An- und Abreisen von DxN erfolgen jeweils von Bad Lauterberg im Harz aus. Die jeweiligen Reisekosten werden individuell festgelegt und sind im Gesamtpreis inkludiert. Übersteigt die An- und Abreise von DxN den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 1,– EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt. 

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p. a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. DxN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann DxN eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann DxN auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Eine Vertragsauflösung, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag vom Auftraggeber abgebrochen oder wird er später als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass DxN dies zu vertreten hat, steht DxN das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als „begonnen“ gilt ein Auftrag, wenn DxN mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

Tritt der Auftraggeber nach verbindlicher Beauftragung vom vereinbarten Vertrag zurück, hat in diesem Fall der Auftraggeber eine Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Ab vier Wochen vor dem Auftragsdatum wird eine Entschädigung zu 100 % fällig.

DxN ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während der laufenden Ausführung – sollte die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und in voller Höhe geleistet worden sein. DxN ist ebenso berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, sollte sich der Termin zeitlich verschieben.

Sollte DxN den Auftrag aufgrund einer Krankheit oder von nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, so bemüht sich DxN um adäquaten Ersatz. Für eventuell entstehende Mehrkosten oder einen möglichen Schaden haftet DxN in beiden Fällen nicht.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von DxN.

5. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von DxN ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwen- deten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es wird darauf hingewiesen, dass keine aufwändige Retusche an den erstellten Aufnahmen vorgenommen wird. DxN behält sich das Recht vor, grundlegende Bearbeitungen zur Verbesserung der Bildqualität und -ästhetik vorzunehmen, jedoch werden keine umfangreichen Retuschearbeiten durchgeführt. Der Auftaggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die gelieferten Fotos den natürlichen Zustand der aufgenommenen Szenen und Personen wiedergeben.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. DxN ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind DxN oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Die Anwesenheit von zwei Mitarbeitern von DxN am Auftragsdatum kann nicht garantiert werden. Sollte jedoch nur ein Mitarbeiter von DxN am Auftragsdatum anwesend sein, wird keine Ausfallgebühr erhoben und es erfolgt keine Erstattung.

DxN wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

DxN verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstande- nen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei DxN und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an DxN übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.

6. Gewährleistung/Haftung

Gegen DxN gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens DxN verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von DxN) DxN zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von DxN kommen, bemühen sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

DxN haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet DxN keinen Ersatz.

DxN ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. DxN ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

DxN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

DxN haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der DxN keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann DxN hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an DxN zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.

Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.

Diese lautet:

Dina & Nico Koch GbR 
Hüttenberg 2 in 37581 Bad Gandersheim

DxN wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei DxN geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher
Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch DxN beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von DxN bestätigt worden sind. DxN haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei DxN.  Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei DxN.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch DxN an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von DxN zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der DxN bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch DxN. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

DxN darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für DxN die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.

8. Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an DxN bekanntgegeben wer- den, ist DxN berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der DxN zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

DxN verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

Stand 11/23